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Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB) – Boxengasse 106

Stand: 14.05.2026

Betreiber: Schmied Verwaltungsgesellschaft mbH

Werner-von-Siemens Str. 104 · Boxengasse 106 · 64711 Erbach · HRB 71477 · Registergericht: Amtsgericht Darmstadt
Vertreten durch: Stefan & Henry Schmied

Telefon: 06062 6015508 · E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Diese AGB gelten für die Nutzung der Autowaschstraße Boxengasse 106 sowie der zugehörigen SB‑Saugerplätze und der Guthaben-/Kundenkarte (nachfolgend „Karte“). Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die nachstehenden Bedingungen.

 

1. Benutzung, Einfahrt- und Bedienhinweise

Benutzungs-, Bedienungs- und Einfahrtshinweise (Aushang/Check‑In) sowie Anweisungen des Personals sind zu beachten. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers ist ebenfalls zu beachten.

·       Abnehmbare Antenne selbst demontieren; ansonsten vollständig einfahren bzw. nach Herstellerangaben verfahren.

·       Lampenträger und Schutzbügel sowie Dachaufbauten und zusätzliche An-/Aufbauten vor der Wäsche entfernen.

·       Start‑Stopp und Auto‑Hold deaktivieren; weitere Systeme, die bremsen/halten/eingreifen können, deaktivieren.

·       Regensensor und Scheibenwischer ausschalten.

·       Während des Waschvorgangs im Fahrzeug sitzen bleiben und Anweisungen/Signalsysteme beachten.

·       Motor laufen lassen (bzw. Fahrzeug in geeigneten Betriebszustand versetzen), damit der Waschvorgang störungsfrei ablaufen kann.

·       Während des Waschvorgangs nicht lenken, nicht bremsen, nicht Gas geben. Im Notfall hupen und Anweisungen abwarten.

·       Nach dem Ausfahrtsignal direkt aus dem Ausfahrtbereich herausfahren; im Ausfahrtbereich nicht halten oder bremsen, soweit dies sicher möglich ist.

2. Ausschluss / Zurückweisung / Fahrzeugzustand

Fahrzeuge müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden (alle Außenteile fest, keine groben Vorschäden, durchschnittliche Beladung). Der Betreiber bzw. das Personal kann Fahrzeuge zurückweisen, wenn aufgrund erkennbarer Umstände oder bestimmter Fahrzeugmodelle/‑konfigurationen eine Beschädigungsgefahr besteht.

Extrem verschmutzte Fahrzeuge (z. B. mit grobem Schlamm/Öl/gefährdenden Anhaftungen) können zum Schutz von Umwelt und Anlage von der Dienstleistung ausgeschlossen werden.

3. Pflichten / Hinweispflichten des Kunden

Der Kunde/Fahrzeugführer hat vor der Wäsche auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeugs oder der Waschanlage führen können. Bei Unklarheiten oder Zweifeln ist vor Einfahrt das Personal anzusprechen.

·       Nicht serienmäßige oder nicht formschlüssig angebrachte Teile (z. B. Spoiler, Antennen, Kameras, Anbauten).

·       Fahrzeuge mit Sonderaufbauten, offener Ladefläche oder außergewöhnlicher Fahrzeugform.

·       Folierungen, Nachlackierungen, sichtbare Lackschäden, sehr alte Lackierungen.

·       Fahrzeuge mit auffälligen Vorschäden oder losem Außenanbau.

4. Mängel / Nachbesserung

Ansprüche wegen unzureichender Reinigung sind unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen, damit eine Nachbesserung geprüft werden kann.

5. Schadenmeldung

Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Betriebsgrundstücks dem Personal  gemeldet wird. Es sind unverzüglich Bilder des Schadens  anzufertigen.

Zur Bearbeitung einer Reklamation stellen wir ein digitales Reklamationsformular bereit: boxengasse106.de/reklamation.
Die Nutzung des Formulars standardisiert und beschleunigt die Bearbeitung; sie ersetzt nicht die Pflicht zur Meldung offensichtlicher Schäden vor Verlassen des Betriebsgrundstücks.

6. Haftung (Waschstraße)

Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung entfällt insbesondere, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigte oder nicht serienmäßige Fahrzeugteile verursacht wurde, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Betreibers/Personals vorliegt.

Soweit eine Haftung des Betreibers besteht, ist diese auf den unmittelbaren Schaden begrenzt; Folgeschäden werden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ersetzt.

 

7. Zulässige Fahrzeugmaße / technische Grenzen

Die Benutzung der Waschstraße ist nur zulässig, sofern die nachstehenden Grenzen eingehalten werden. Weitere Hinweise ergeben sich aus dem Aushang „Wichtige Hinweise“.

Parameter

Grenzwert

Maximale Fahrzeughöhe

2,05 m

Maximale Fahrzeugbreite

2,40 m

Max. Reifen-/Felgenbreite (Richtwert)

360 mm

Minimale Bodenfreiheit (Richtwert)

80 mm

Hinweis: Bei Abweichungen/Unsicherheiten (z. B. Sonderumbauten, extreme Reifendimensionen, tiefergelegte Fahrzeuge) bitte vor der Wäsche das Personal ansprechen.

8. SB‑Saugerplätze (Nutzung mit Coin oder Kundenkarte)

Die Nutzung der SB‑Saugerplätze erfolgt eigenverantwortlich unter Beachtung der aushängenden Bedien‑ und Sicherheitshinweise. Ein Coin oder einmaliges Einstecken der Kundenkarte aktiviert Saugen sowie die Druckluft‑Pistole für jeweils 8 Minuten.

·       Keine Flüssigkeiten saugen.

·       Den Saugschlauch/die Düse nicht über lackierte Flächen ziehen (mögliche Schleifspuren).

·       Bei erkennbaren Mängeln oder Defekten die Nutzung sofort beenden und das Personal informieren.

·       Betrieb der Saugerplätze: täglich 08:00–21:00 Uhr (sofern nicht abweichend ausgeschildert).

9. Sauger-Coins

Coins sind ein Zahlungsmittel zur Nutzung der SB‑Saugerplätze gemäß den jeweils aushängenden Preisen/Laufzeiten. Coins sidn von der Rückgabe ausgeschlossen. Verlust oder Diebstahl begründet keinen Ersatzanspruch.

10. Kundenkarte mit Guthaben 

Die Kundenkarte kann mit Guthaben aufgeladen und für Leistungen an der Anlage (z. B. Waschprogramme, SB‑Saugerplätze) verwendet werden. Das Guthaben stellt keinen Anspruch auf Barauszahlung dar, sondern einen im Voraus bezahlten Leistungsanspruch.

·       Aufladung: Maßgeblich ist die Anzeige am System bzw. der Beleg.

·       Einlösung: Guthaben ist ausschließlich für Leistungen an der Boxengasse 106 nutzbar; Barauszahlung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

·       Gültigkeit/Verfall: Guthaben verfällt 3 Jahre nach der letzten Aufladung (maßgeblich ist das Ende des Kalenderjahres).

·       Ersatzkarte: Für eine Ersatzkarte (z. B. bei Verlust/Defekt) berechnen wir 5,00 €.

·       Fehlbuchungen/Störungen: Bei nachweisbaren Systemfehlern erfolgt eine Korrektur durch den Betreiber.

11. Hausrecht / Sicherheit / Winterdienst / Verhalten

Auf dem Betriebsgelände gilt die StVO; es ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Die Benutzung der Anlage ist nur mit gültiger Fahrerlaubnis zulässig.

Alkohol und Drogen sind auf dem Betriebsgelände untersagt. Der Betreiber übt das Hausrecht aus und kann bei Verstößen vom Hausrecht Gebrauch machen.

Kein Winterdienst: Bei winterlicher Witterung können Flächen glatt sein. Kunden haben sich auf die Verhältnisse einzustellen und besondere Vorsicht walten zu lassen.

12. Videoüberwachung (Art. 13 DSGVO)

Teile des Betriebsgeländes werden zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Sicherheit, zur Vermeidung und Aufklärung von Straftaten/Vandalismus sowie zum Schutz von Kunden, Mitarbeitenden und Eigentum videoüberwacht. Eine automatisierte Auswertung inkl. Erkennung von Kfz‑Kennzeichen kann eingesetzt werden.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i. V. m. § 4 BDSG. Speicherdauer: regelmäßig 72 Stunden, danach automatische Löschung; längere Speicherung nur bei konkretem Vorfall/Schaden bis zur Klärung. Weitere Informationen: boxengasse106.de/datenschutz

13. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Gerichtsstand (nur für Unternehmer)

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Michelstadt.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.